Erste Schritte - was tun im Trauerfall?
Bei einem Trauerfall zu Hause ist es wichtig, umgehend den Hausarzt oder den örtlichen Notdienst zu verständigen, damit dieser offiziell den Tod feststellen kann. Dieser Schritt ist vor allem auch notwendig für die weiteren behördlichen Formalitäten, da ohne die Bestätigung (Todesbescheinigung) des Arztes keine Sterbeurkunden beim Standesamt beantragt werden können. In Alten- und Pflegeheimen, sowie in Krankenhäusern übernimmt diesen Schritt die zuständige Station, bzw. Hausleitung.
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Anschließend nehmen Sie zu uns Kontakt auf, ganz egal, zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Wir sind täglich, 24 Stunden erreichbar unter: 05162-90 00 441
Sie brauchen dann auch keine Sorge zu haben, dass anschließend alles zu schnell geht. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz ist es auch möglich, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden im häuslichen Umfeld zu belassen. Viele unserer Kunden nutzen diese Möglichkeit um damit sich selbst und anderen Familienmitgliedern, Freunden und/oder Nachbarn die Möglichkeit der traditionellen Hausaufbahrung zu geben. Viele empfinden es als sehr wohltuend in gewohnter Umgebung Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen aber auch diese Möglichkeit in unserem dafür vorgesehenen Abschiedsraum in unserem Stammhaus in Bad Fallingbostel an.
Nachdem Sie uns informiert haben, besprechen wir ganz in Ruhe alle Einzelheiten und das weitere Vorgehen. Sie sind dabei immer unser Wegweiser und wir werden Ihre Vorstellungen und Wünsche mit größter Sorgfalt und Qualität umsetzen - und das jederzeit zum fairen Preis. (Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne bei Ihnen zuhause in für Sie gewohnter Umgebung).
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Für die Erledigung aller Formalitäten, besonders zur zügigen Besorgung der Sterbeurkunden, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Es hilft uns sehr, wenn Sie diese bereits zur Hand haben.
Notwendige Dokumente und Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Eheleuten)
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenversicherungskarte
- Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer)
- Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Police einer Sterbegeldversicherung
- Graburkunde
- Schwerbehindertenausweis